Kaum ein Text aus der Arbeits­markt- und Sozi­al­po­li­tik kommt gegen­wär­tig ohne Vor­schläge zur bes­se­ren Teil­ha­be­för­de­rung aus. Doch was ver­ste­hen die davon betrof­fe­nen Per­so­nen eigent­lich darunter?

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ie För­de­rung sozia­ler Teil­habe hat sich als eigen­stän­di­ges Ziel von Arbeits­markt­po­li­tik eta­bliert. Jüngs­tes Bei­spiel ist die Bür­ger­geld­re­form. Doch was ist eigent­lich unter sozia­ler Teil­habe zu ver­ste­hen? Dafür habe ich Inter­views mit lang­zeit­er­werbs­lo­sen Per­so­nen geführt und her­aus­ge­fun­den, dass die wahr­ge­nom­mene soziale Posi­tion ent­schei­dend für das indi­vi­du­elle Erle­ben von Teil­habe ist. Öffent­lich geför­derte Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse kön­nen – unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen – einen wich­ti­gen Bei­trag leis­ten, den sub­jek­tiv wahr­ge­nom­me­nen sozia­len Sta­tus bei Arbeits­lo­sig­keit zu erhöhen.

Der Autor

Phil­ipp Lan­ger ist Sti­pen­diat im Pro­mo­ti­ons­kol­leg „Poli­ti­sche Öko­no­mie der Ungleich­heit“. Seine Schwer­punkte: Arbeits­markt und Sozialpolitik.

Kaum ein Text aus der Arbeits­markt- und Sozi­al­po­li­tik kommt gegen­wär­tig ohne Vor­schläge zur bes­se­ren Teil­ha­be­för­de­rung aus. Mit der Bür­ger­geld­re­form hat sich auch die aktu­elle Bun­des­re­gie­rung aus SPD, Grü­nen und FDP zum Ziel gesetzt, arbeits­su­chen­den Per­so­nen „gesell­schaft­li­che Teil­habe zu ermög­li­chen“. Teil der Reform ist etwa, dass die Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­rung „durch einen Plan zur Ver­bes­se­rung der Teil­habe“ ersetzt wird. So kommt es mit den jüngs­ten Refor­men zumin­dest in der Ziel­be­schrei­bung zu einer Stär­kung einer akti­ven Arbeits­markt­po­li­tik, die die indi­vi­du­elle Selbst­be­stim­mung von erwerbs­lo­sen Per­so­nen för­dern möchte. Soziale Teil­habe ist der zen­trale Begriff in die­ser arbeits­markt­po­li­ti­schen Zielverschiebung.

Soziale Teil­habe eta­bliert sich in wis­sen­schaft­li­chen und poli­ti­schen Dis­kur­sen zuneh­mend als Gegen­be­griff zu sozia­ler Exklu­sion und als posi­tive Gerech­tig­keits­norm. Mit dem sozi­al­po­li­ti­schen Anlie­gen der Teil­ha­be­för­de­rung geht es pri­mär nicht um die Erhö­hung mate­ri­el­ler Res­sour­cen, son­dern um soziale Aspekte. Diese umfas­sen unter ande­rem das Erfah­ren von Aner­ken­nung, die Ver­bes­se­rung des sozia­len Sta­tus oder die Stär­kung sozia­ler Kontakte.

Serie Ungleichheit und Macht

Die wach­sende gesell­schaft­li­che Ungleich­heit ist eines der bedeu­tends­ten Pro­bleme unse­rer Zeit. Zugleich steigt das wis­sen­schaft­li­che Inter­esse und lie­fert neue Erkennt­nisse mit Blick auf die drän­gends­ten Fra­gen und Ant­wor­ten zu ver­schie­de­nen Dimen­sio­nen der Ungleich­heit und ihren zugrun­de­lie­gen­den Machstrukturen.

Für die Debat­ten­reihe „Ungleich­heit und Macht“ haben Doktorand:innen aus dem Pro­mo­ti­ons­kol­leg „Poli­ti­sche Öko­no­mie der Ungleich­heit“ am Insti­tut für Sozio­öko­no­mie der Uni­ver­si­tät Duis­burg-Essen diese neuen Erkennt­nisse auf­ge­schrie­ben. In den Bei­trä­gen stel­len die Pro­mo­vie­ren­den, die von der Hans-Böck­ler-Stif­tung geför­dert wer­den, Teil­ergeb­nisse ihrer For­schung vor und dis­ku­tie­ren ver­bun­dene gesell­schaft­li­che Her­aus­for­de­run­gen sowie poli­ti­sche Hand­lungs­op­tio­nen. Mit dem Fokus auf Ungleich­heits­di­men­sio­nen und zugrunde lie­gen­den Macht­ver­hält­nis­sen reicht der the­ma­ti­sche Bogen von Armut und Besteue­rung bis zu Arbeitsmarkt‑, Gleich­stel­lungs- oder Kli­ma­po­li­tik. Durch die the­ma­ti­schen Breite und Viel­falt der ein­ge­setz­ten Metho­den sto­ßen die Autor:innen eine wei­ter­füh­rende gesell­schaft­li­che Debatte dar­über an, wie der stei­gen­den Ungleich­heit begeg­net wer­den kann.

Die Reihe erscheint in regel­mä­ßi­gen Abstän­den zwi­schen April und Juni 2023 im Makro­nom. Hier im ifs­ob­log doku­men­tie­ren wir die Serie anschlie­ßend ebenfalls.

Der Begriff der Teil­habe wird aller­dings auch kri­tisch betrach­tet. Bei­spiel­weise wird das Kon­zept als ein zu vages Ziel von Arbeits­markt- und Sozi­al­po­li­tik ange­se­hen, wel­ches viel poli­ti­schen Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum lässt. Kri­tik wird auch daran geübt, dass das Anlie­gen, soziale Teil­habe für bestimmte Per­so­nen­grup­pen her­zu­stel­len, deut­lich unver­fäng­li­cher ist als etwa das Ziel, Armuts­ri­si­ken zu redu­zie­ren. Mit dem Anlie­gen, soziale Teil­habe zu för­dern oder soziale Exklu­sion zu redu­zie­ren, gehe es vor allem um den Über­tritt einer bestimm­ten Schwelle – von Drau­ßen nach Drin­nen –, der allen voran durch die Auf­nahme einer Erwerbs­ar­beit zu errei­chen ist, wäh­rend struk­tu­relle Ungleich­heits­fra­gen aus­ge­klam­mert wür­den.

Zum Verständnis sozialer Teilhabe aus Sicht von langzeiterwerbslosen Personen

Damit die Stim­men von „Betrof­fe­nen“ zu Wort kom­men, habe ich das Ziel der sozia­len Teil­habe aus der Per­spek­tive von lang­zeit­er­werbs­lo­sen Per­so­nen in den Blick genom­men. Per­so­nen, die län­gere Zeit erwerbs­los waren, sind beson­ders häu­fig von gesell­schaft­li­chem Aus­schluss betrof­fen. Gemein­sam mit wei­te­ren Wissenschaftler:innen habe ich lang­zeit­er­werbs­lose Per­so­nen, die an einer arbeits­markt­po­li­ti­schen Maß­nahme zur För­de­rung sozia­ler Teil­habe teil­ge­nom­men haben, gefragt, was sie unter „sozia­ler Teil­habe“ ver­ste­hen. Bei der Arbeits­markt­maß­nahme han­delt es sich um öffent­lich geför­derte Beschäf­ti­gung, d.h. es wer­den Arbeits­plätze für bestimmte Per­so­nen­grup­pen sub­ven­tio­niert, die es ohne die För­de­rung nicht geben würde.

Im Unter­schied zu ande­ren Arbeits­markt­maß­nah­men, wie z.B. zu den Arbeits­ge­le­gen­hei­ten (sog. 1‑Euro-Jobs), han­delte es sich bei der hier betrach­te­ten Beschäf­ti­gung um ein rich­ti­ges sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ges Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis mit einem Arbeits­ver­trag und einer Ver­gü­tung auf Höhe des Min­dest­lohns (oder auch dar­über hin­aus). Mit 25 Nutzer:innen die­ser arbeits­markt­po­li­ti­schen Inter­ven­tion wur­den an bis zu drei Zeit­punk­ten Inter­views geführt und ihre Erfah­run­gen fest­ge­hal­ten. Das unter­suchte Pro­gramm war der Vor­läu­fer aktu­el­ler Maß­nah­men geför­der­ter Beschäf­ti­gung (sog. „sozia­ler Arbeits­markt“), im Rah­men des­sen es zu einer deut­li­chen qua­li­ta­ti­ven Auf­wer­tung die­ses Arbeits­markt­in­stru­men­tes gekom­men ist.  Ähn­li­che Instru­mente, wie z.B. eine Arbeits­platz­ga­ran­tie, wer­den gegen­wär­tig auch in ande­ren Län­dern erprobt.

Aus den Inter­views mit den zuvor lang­zeit­ar­beits­lo­sen Per­so­nen las­sen sich zusam­men­füh­rend zwei ide­al­ty­pi­sche Deu­tun­gen des Ziels der sozia­len Teil­habe im Kon­text des Arbeits­markt­pro­gramms unter­schei­den: ers­tens ein erwerbs­ar­beits­zen­trier­tes Ver­ständ­nis, sowie zwei­tens ein sozi­al­in­te­gra­ti­ves Ver­ständ­nis. Das ver­bin­dende Ele­ment bei­der Deu­tun­gen liegt in der Bedeu­tung der sub­jek­tiv wahr­ge­nom­me­nen eige­nen gesell­schaft­li­chen Posi­tion für die per­sön­lich emp­fun­dene soziale Teilhabe.

Erwerbsarbeitszentrierte Deutung: „Sozial ist für mich ja Arbeiten“

Für die meis­ten Teil­neh­men­den han­delt es sich nicht um die erste geför­derte Beschäf­ti­gung. Ein Groß­teil hat schon Erfah­run­gen in unter­schied­li­chen Pro­gram­men und Maß­nah­men der Arbeits­för­de­rung gesam­melt. Vor die­sem Hin­ter­grund neh­men die Inter­view­ten soziale Teil­habe nicht als neue Ziel­set­zung wahr, son­dern ver­ste­hen es ein­fach als einen wei­te­ren Namen für ein beschäf­ti­gungs­po­li­ti­sches Pro­gramm. Trotz­dem bewer­ten sie die Maß­nahme – ins­be­son­dere im Ver­gleich zu ande­ren Arbeits­markt­maß­nah­men – als posi­tiv. Viele der Inter­view­ten schätz­ten es wert, einen eige­nen Arbeits­ver­trag in den Hän­den zu hal­ten, nach Min­dest­lohn bezahlt zu wer­den und ver­gleichs­weise lang ange­stellt zu sein. Das fol­gende Zitat macht dies deutlich:

„[Soziale Teilhabe] sagt mir gar nichts. Ich bin halt froh, ich kann hier arbeiten anderthalb Jahre, da bin ich mal versorgt.“ (Interviewpartner:in)

Für die Nutzer:innen ist es ent­schei­dend, dass ihre Tätig­keit als „rich­tige“ Erwerbs­ar­beit und nicht als „Arbeit zwei­ter Klasse“ wahr­ge­nom­men wird. Vor die­sem Hin­ter­grund mes­sen sie ihre soziale Teil­habe daran, dass sie durch die sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tige Beschäf­ti­gung wie­der Teil der „arbei­ten­den Gesell­schaft“ sind. Sie sind unab­hän­gi­ger „vom Staat“, dem Job­cen­ter und Sozi­al­leis­tun­gen und leis­ten durch ihre Erwerbs­tä­tig­keit einen wert­vol­len Bei­trag zum Bei­spiel zum sozia­len Sicherungssystem:

„[…] also, dass man da was zu beiträgt. Und nicht einfach nur etwas raus nimmt aus dem Pott, sondern man gibt auch etwas zurück. Und das, ja, würde ich jetzt so damit verbinden.“ (Interviewpartner:in)

Sozialintegrative Deutung: „Wenn du keine soziale Teilhabe mehr hast, wirst du daheimsitzen“

Das zweite ide­al­ty­pi­sche Ver­ständ­nis wird als sozi­al­in­te­gra­tiv bezeich­net. Diese Deu­tung erfolgt vor dem Hin­ter­grund der Erfah­run­gen in der Erwerbs­lo­sig­keit, die als Pro­zess nega­ti­ver Ver­stär­kung beschrie­ben werden:

„Man zieht sich immer weiter zurück, man ist immer mehr deprimierend, man sitzt dann in der Ecke und man meint dann, es geht irgendwann nicht mehr vor und nicht mehr zurück.“ (Interviewpartner:in)

Für die­sen Per­so­nen­kreis bezieht sich soziale Teil­habe ins­be­son­dere auf die soziale Inte­gra­tion in den jewei­li­gen Arbeitszusammenhängen:

„Ja, Soziale Teilhabe bedeutet für mich erst mal, dass ich wieder täglich unter Menschen komme. Es ist ja so, wenn man arbeitslos ist, spricht man manchmal tagelang, wenn nicht mehr, nicht mit irgendeinem Menschen.“ (Interviewpartner:in)

Die gesell­schaft­lich aner­kannte Posi­tion des/der Erwerbstätige:n eröff­net dar­über hin­aus die Mög­lich­keit zur Teil­nahme an unter­schied­li­chen sozia­len Inter­ak­tio­nen und Akti­vi­tä­ten, denen sie zuvor auf­grund von Scham­ge­fühl und wahr­ge­nom­me­ner Stig­ma­ti­sie­rung aus­ge­wi­chen sind (z.B. Mit­wir­kung in Ver­ei­nen). Wäh­rend sich bei einem Teil der Inter­view­ten die Deu­tun­gen sozia­ler Teil­habe auch auf die Not­wen­dig­keit mate­ri­el­ler Res­sour­cen zur sozia­len Inte­gra­tion bezie­hen, klam­mern andere den mate­ri­el­len Aspekt der Beschäf­ti­gung expli­zit aus ihrem Ver­ständ­nis von Teil­habe aus:

„Das Geld, muss ich Ihnen jetzt ganz ehrlich sagen: Ich glaube, das spielt für mich nicht mal eine Rolle im Moment. Also für mich ist das eigentlich viel, viel mehr wert, einfach zu Hause rauszukommen und unter Leute zu kommen, weil ich auch stimmungsmäßig ganz anders drauf bin“ (Interviewpartner:in)

„The Shame of Poverty“ als verbindendes Element beider Deutungen

Wel­ches Ver­ständ­nis von sozia­ler Teil­habe haben lang­zeit­er­werbs­lose Per­so­nen, denen ein erhöh­tes Risiko für soziale Exklu­sion zuge­spro­chen wer­den kann? Die Deu­tun­gen sozia­ler Teil­habe im Kon­text einer Erwerbs­tä­tig­keit in einem öffent­lich geför­der­ten Arbeits­ver­hält­nis bezie­hen sich auf Aspekte der Erwerbs­ar­beit oder der sozia­len Inte­gra­tion. Bei bei­den Vari­an­ten ist die Erfül­lung von (ver­meint­li­chen) Erwar­tun­gen der Gesell­schaft zen­tral. Teil­habe wird zum einen als Teil­habe an der Erwerbs­ar­beits­ge­sell­schaft ver­stan­den, die es ermög­licht, eigene Bei­träge gegen­über der Gesell­schaft all­ge­mein oder den sozia­len Siche­rungs­sys­te­men im Spe­zi­el­len zu leisten.

Teil­habe wird zum ande­ren als Ein­nahme einer gesell­schaft­lich aner­kann­ten Rolle defi­niert, die es über­haupt erst ermög­licht, am gesell­schaft­li­chen Leben teil­zu­neh­men. Diese grund­sätz­li­che Bedeu­tung der sub­jek­tiv wahr­ge­nom­me­nen gesell­schaft­li­chen Posi­tion bestä­tigt u.a. Wal­ker (2014), der auf­bau­end auf Amar­tya Sen in einer inter­na­tio­nal ver­glei­chen­den Stu­die her­aus­ar­bei­tet, dass Scham den Kern von Armut darstellt:

„[…] people in poverty are repeatedly exposed to shaming by the attitudes and behaviour of the people they meet, by the tenor of public debate that either dismisses them or labels them as lazy and in their dealings with public agencies.”

Die Inter­views zei­gen, dass das Instru­ment der öffent­lich geför­der­ten Beschäf­ti­gung in der Lage ist, den zuvor lang­zeit­er­werbs­lo­sen Per­so­nen Zugang zu einer gesell­schaft­lich aner­kann­ten sozia­len Posi­tion zu eröff­nen. Hier­für sind ins­be­son­dere die Rah­men­be­din­gun­gen geför­der­ter Beschäf­ti­gung ent­schei­dend, etwa, dass es sich um eine rich­tige sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tige Beschäf­ti­gung mit einem Arbeits­ver­trag, einer ent­spre­chen­den Ver­gü­tung sowie einer sinn­stif­ten­den Tätig­keit handelt.

Mit der Bür­ger­geld­re­form wurde der soge­nannte soziale Arbeits­markt, wie das Instru­ment der öffent­lich geför­der­ten Beschäf­ti­gung genannt wird, zeit­lich ent­fris­tet. Damit steht den Job­cen­tern ein Instru­ment zur Ver­fü­gung, mit dem die soziale Teil­habe von Per­so­nen, die zwar als erwerbs­fä­hig gel­ten aber kaum Chan­cen auf eine Arbeits­markt­in­te­gra­tion haben, erhöht wer­den kann.

In den Blick zu neh­men ist aller­dings, was mit den Men­schen im Anschluss an die Tätig­keit in einem öffent­lich geför­der­ten Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis pas­siert. Es ist anzu­neh­men, dass die Siche­rung der erreich­ten Teil­habe erheb­lich von der wei­te­ren indi­vi­du­el­len Arbeits­markt­be­tei­li­gung abhängt, aller­dings nur einem Teil ein dau­er­haf­ter Über­gang in eine Beschäf­ti­gung auf dem all­ge­mei­nen Arbeits­markt gelingt. Im Hin­blick auf das Ziel der sozia­len Teil­habe im Feld der Arbeits­markt­po­li­tik ist dann zu fra­gen, ob gesell­schaft­li­che Teil­habe die Auf­nahme einer Erwerbs­ar­beit vor­aus­setzt oder aber wie der Teil­ha­be­auf­trag der Grund­si­che­rung jen­seits der unmit­tel­ba­ren Arbeits­markt­in­te­gra­tion nach­hal­tig erfüllt wer­den kann.

Die Politische Ökonomie der Ungleichheit

Das Pro­mo­ti­ons­kol­leg „Die Poli­ti­sche Öko­no­mie der Ungleich­heit“ unter­sucht Aus­maß, Ursa­chen und Fol­gen stei­gen­der sozio­öko­no­mi­scher Ungleich­heit. Mate­ri­elle Unter­schiede ste­hen dabei im Mit­tel­punkt, wer­den aber stets in Zusam­men­hang zu poli­ti­schen, sozia­len und öko­lo­gi­schen Aspek­ten gesetzt. Die For­schungs­pra­xis ist von einem inter­dis­zi­pli­nä­ren und anwen­dungs­ori­en­tier­ten sozio­öko­no­mi­schen Ansatz geprägt. Zur Über­sicht aller Blog­bei­träge der Mit­glie­der aus dem Promotionskolleg

Die­ser Bei­trag wurde zunächst auf makronom.de ver­öf­fent­licht.

Kurz zusammengefasst

Kaum ein Text aus der Arbeits­markt- und Sozi­al­po­li­tik kommt gegen­wär­tig ohne Vor­schläge zur bes­se­ren Teil­ha­be­för­de­rung aus. Doch was ver­ste­hen die davon betrof­fe­nen Per­so­nen eigent­lich dar­un­ter? Der Text bie­tet Inter­views, geführt mit lang­zeit­er­werbs­lo­sen Per­so­nen, um genau diese Frage zu ergrün­den. Die Ergeb­nisse legen offen, die wahr­ge­nom­mene soziale Posi­tion ist ent­schei­dend für das indi­vi­du­elle Erle­ben von Teil­habe. Soziale Teil­habe eta­bliert sich in wis­sen­schaft­li­chen und poli­ti­schen Dis­kur­sen zuneh­mend als Gegen­be­griff zu sozia­ler Exklu­sion und als posi­tive Gerech­tig­keits­norm. Dabei steht nicht die Erhö­hung mate­ri­el­ler Res­sour­cen im Vor­der­grund, son­dern betont wer­den soziale Aspekte wie Aner­ken­nung, sozia­ler Sta­tus oder Stär­kung sozia­ler Kon­takte.  Soziale Teil­habe als erklär­tes Ziel muss sich aller­dings auch Kri­tik stel­len. Das Kon­zept sei zu unspe­zi­fisch oder ver­fehle struk­tu­relle Ungleich­heits­fra­gen zu beant­wor­ten. Im Kon­text der geführ­ten Inter­views las­sen sich zwei ide­al­ty­pi­sche Deu­tun­gen des Ziels der sozia­len Teil­habe unter­schei­den: eine erwerbs­ar­beits­zen­trierte und eine sozi­al­in­te­gra­tive Sicht­weise. Das ver­bin­dende Ele­ment bei­der Deu­tun­gen liegt in der Bedeu­tung der sub­jek­tiv wahr­ge­nom­me­nen eige­nen gesell­schaft­li­chen Posi­tion für die per­sön­lich emp­fun­dene soziale Teil­habe. Die Inter­views zei­gen, dass das Instru­ment der öffent­lich geför­der­ten Beschäf­ti­gung in der Lage ist, den zuvor lang­zeit­er­werbs­lo­sen Per­so­nen Zugang zu einer gesell­schaft­lich aner­kann­ten sozia­len Posi­tion zu eröffnen.